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Warum wird in den Medien immer von einer Verfassung geredet, obwohl die BRD keine Verfassung hat?



Warum heißt es eigentlich in Medienberichten immer, das "Bundesverfassungsgericht entschied dieses und jenes", der "Bundesverfassungsschutz beobachtet diese und jene Organisation" etc?
Immer wieder wird im Fernsehen von den aktuellsten Entscheidungen des "Bundesverfassungsgerichtes" oder den neuesten vom "Verfassungsschutz" als "Verfassungsfeindlich" und gefährlich eingestuften Organisationen berichtet.  Dies in vollem Wissen, das die BRD über keine rechtsgültige Verfassung verfügt.

Dazu folgende Fakten:  Ein Land welches sich in einem Krieg mit einem oder mehreren anderen Ländern befindet und diesen verliert, kann sich erst dann eine Verfassung geben, wenn es einen Friedensvertrag mit der Siegermacht/den Siegernächten geschlossen hat.  Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine rechtsgültige Verfassung für die Verlierermacht juristisch überhaupt nicht möglich.  Bis zum heutigen Tage gibt es keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den alliierten Siegermächten, weder zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten, noch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Siegermächten (auch zwischen der ehemaligen DDR und den Siegermächten gab es keinen Friedensvertrag) , sondern lediglich einen Waffenstillstand, welcher nicht die gleiche rechtsgültige Funktion hat wie ein Friedensvertrag und auch juristisch nicht mit einem solchen verglichen werden kann.  Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein so genanntes Grundgesetz, und ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Regierungsmittel, und dies ganz offiziell.
(Interessant ist hierbei zu erwähnen, das auch die damalige DDR von der russischen Siegermacht ein Grundgesetz aufdiktiert bekommen hat, und eben keine Verfassung.)
An diesem Zustand hat sich auch bis heute juristisch nichts geändert.  Ergo sind die Begriffe "Bundesverfassungsgericht" und "Bundesverfassungsschutz" völliger Unsinn, es müßte korrekt "Bundesgrundgesetzgericht" und "Bundesgrundgesetzschutz" heißen.    
Warum also ist in den Medien immer wieder von "Verfassungschutz und Gericht" die Rede?
Die Bundesrepublik Deutschland hat also nach Medien und Regierungslogik ein "Bundesverfassungsgericht" welches über eine nichtexistente Verfassung richtet und einen "Bundesverfassungsschutz" welcher eine nichtexistente Verfassung schützt, recht seltsam.
Warum wird über diese kuriose Situation nie in den Medien berichtet?  Warum wird mit solch irreführenden Begriffen wie "Verfassungschutz" und "Verfassungsgericht" von dieser juristischen Tatsache abgelenkt?  Warum sollen möglichst wenig Menschen in Deutschland darüber bescheid wissen?  Warum ist es bis heute nicht zu einem Friedensvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den alliierten Siegermächten gekommen?  Warum lehnen diesen die Siegermächte offensichtlich ab? 
Nun, so lange die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ihren jetzigen juristischen Status mit einem Grundgesetz als besatzungsrechtliches Regierungsmittel behält - was immer noch der Fall ist -, solange haben die alliierten Siegermächte rechtlich ganz legal die Möglichkeit im Falle eines den alliierten Siegermächten unerwünschten Handelns der BRD, gleich welcher Art, dieselbige wieder zu besetzen und jegliche Eigenständigkeit der BRD sofort wieder aufzuheben.  Diese "Option" möchte natürlich jede Siegermacht über das besiegte Land behalten, und mit einem Grundgesetz als besatzungsrechtliches Regierungsmittel ist dies auch ganz legal und nach internationalem Recht jederzeit möglich.  Nach einem Friedensvertrag mit dem besiegten Land und mit einer eigenen rechtskräftigen echten Verfassung (nicht Grundgesetz!) im besiegten Land, wäre dies nicht mehr ohne weiteres möglich, dann wäre dies auch nach internationalem Recht als ein Angriff der Souveränität des betreffenden Landes und somit als kriegerischer Akt gegen das betreffende Land zu definieren.  Somit dürfte zumindest ein Grund klar auf der Hand liegen, warum die alliierten Siegermächte kein Interesse an einem Friedensvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland und einer bundesdeutschen Verfassung (nicht Grundgesetz!) haben.


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