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Funkstrahlen verändern die Erbsubstanz
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(Quelle: www.teltarif.de/arch/2005/kw31/s18123.html vom 11.8.2005)


Studie weist gentoxischen Effekt von Handystrahlung nach
Wiener Ärztekammer gibt Leitlinien zum Umgang mit Handys heraus

Handystrahlen verändern die Erbsubstanz

Handystrahlen verändern die Erbsubstanz. Laut der an mehreren europäischen Forschungsinstituten durchgeführten "Reflex"-Studie haben Mobilfunkstrahlen nachweislich einen gentoxischen Effekt. Daher warnen Gesundheitsexperten vor dem übermäßigen Telefonieren mit dem Handy - besonders bei Kindern.
Bei vielen Kleinen gehören heute die Mobiltelefone zum Alltag. Die Wiener Ärztekammer
(http://www.aekwien.or.at/index_a.html) hat jetzt einen Leitlinienkatalog zum Umgang mit dem Handy erstellt.

Für die Studie wurde die so genannte Mutagenität von elektromagnetischen Feldern, überprüft.
Man untersuchte Veränderungen in der Erbsubstanz, die der mögliche Beginn einer Tumorerkrankung sind. Ein Teil der Tests wurde an menschlichen Promyelozyten - einer Vorstufe von Zellen der Blutbildung - durchgeführt.
Eine Mutation solcher Zellen kann in weiterer Folge zu Leukämie und ähnlichen Erkrankungen des blutbildenden
Systems führen.  Das Ergebnis: Es gibt tatsächlich einen gentoxischen Effekt auf menschliche Zellkulturen
von Mobilfunkstrahlen in der Stärke, wie sie von jedem GSM-Handy erzeugt werden.

Schon früher zeigten laut Ärztekammer Tierversuche dosisabhängige gentoxische Wirkungen unter hochfrequenter Strahlung. Weiters seien in Gehirnen von Ratten nach zweistündiger Handybestrahlung vermehrt funktionslose Nervenzellen gefunden worden. Zwei epidemiologische Untersuchungen zeigten übereinstimmend ein drei- bis
vierfach erhöhtes Risiko für Hörnervtumoren nach zehnjähriger Handynutzung. Mit der nun vorliegenden
"Reflexstudie" sei für alle diese Ergebnisse ein zellbiologischer Zusammenhang nachgewiesen worden.
"Würden Medikamente dieselben Prüfergebnisse wie Handystrahlen liefern, müsste man sie sofort vom Markt nehmen", urteilt Erik Huber, Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien.

Ärztekammer rät zu sorgsameren Umgang mit dem Handy

Die Wiener Ärztekammer sieht sich daher veranlasst, die Bevölkerung zu mehr Sorgfalt im Umgang mit Mobilfunkgeräten insbesondere bei Kindern aufzurufen. "Wir müssen davon ausgehen, dass Kinder gegenüber hochfrequenter Strahlung empfindlicher sind als Erwachsene, da der Schädelknochen dünner ist und die kindlichen Zellen eine erhöhte
Teilungsrate, in der sie auf gentoxische Effekte empfindlicher sind, aufweisen", sagt Huber. Daher habe man sich
entschlossen, dem Beispiel des britischen Gesundheitsministeriums und des dänischen Gesundheitsrates zu folgen und auch in Österreich vor übermäßigem Handytelefonieren insbesondere von Kindern zu warnen.

Leitlinien der Ärztekammer für mobiles Telefonieren

Die folgenden Umgangsempfehlungen der Ärztekammer sollen nicht nur für Kinder gelten:
1. Kinder unter 16 Jahren sollten Handys nicht benutzen.
2. Nur in dringenden Fällen und dann nur kurz telefonieren.
3. Handy in der Hosentasche und auch SMS-Versenden unter der Schulbank kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und sollte daher gänzlich unterlassen werden.
4. Beim Versenden von SMS das Handy vom Körper fernhalten.
5. Handy nachts ausschalten - wenn eingeschaltet, nicht in Kopfnähe aufbewahren.
6. Nicht in Fahrzeugen (Auto, Bus, Bahn) telefonieren, da hier das Handy mit höherer Leistung strahlt.
7. Auch Headsets sind nicht empfehlenswert, da das Kabel häufig wie eineAntenne das Signal weiterleitet.
8. Keine Spiele am Handy spielen.
9. Handy während des Gesprächsaufbaus nicht an den Kopf halten.
10. Ein paar Meter Abstand von anderen Personen halten, sie werden mitbestrahlt.
11. Weniger Handytelefonate bedeuten weniger Strahlung von Handymasten.
12. Internet nur über Kabelverbindungen - UMTS und WLAN führen zu hohen Strahlenbelastungen.

Ob das Telefonieren mit dem Handy das Krebsrisiko des Menschen erhöht oder nicht, darüber streiten die Experten schon seit langem. Befunde für und wider die Gefahren des mobilen Telefonierens gibt es viele. Bis ein Beweis wirklich erbracht wurde, muss jeder Handybesitzer für sich entscheiden, ob er weiterhin zum Handy greift oder nicht.